Ermittlung Mindesteigenbeitrag

Die folgenden Angaben dienen der Ermittlung des Mindesteigenbeitrages, der erforderlich ist, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.


Hinweis zur Kinderzulage für Eltern:
Anzahl der Kinder nur bei einem Partner angeben.


Mindestbeitrag:
4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres
max. 2.100 Euro (max. aus 52.500 Euro)

Kinderzulage:
185 Euro für jedes bis 2007 geborene Kind
300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind

Mindesteigenbeitrag:
Mindestbeitrag abzgl. Zulagen
mindestens 60 Euro